- Kornbranntwein
- Kọrn|brannt|wein 〈m. 1〉 aus Getreide gewonnener Branntwein
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Kọrn|brannt|wein, der:klarer Schnaps, der aus Getreide gewonnen wird.* * *
Kornbranntwein,Korn, Spirituose aus Getreidedestillat, und zwar (laut Gesetz) nur aus Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Buchweizen; wenn nur aus einer Getreideart, darf diese angegeben werden (z. B. Weizenkorn). Kornbranntwein dürfen keine Zusätze beigefügt werden beziehungsweise darf er nicht mit anderem Alkohol verschnitten werden; Mindestalkoholgehalt 32 Volumenprozent, bei Kornbrand 37,5 Volumenprozent. Die Bezeichnungen Kornbranntwein und Kornbrand sind Erzeugnissen des deutschen Sprachraums vorbehalten. Die über 550 Kornbranntweinbrennereien (ein Drittel in Westfalen; meist Kleinbetriebe) erzeugen jährlich rd. 30 Mio. l Kornbranntwein (zu 100 % Alkohol); bei dessen Gewinnung fallen rd. 330 Mio. l Schlempe an, die als eiweißhaltiges Futtermittel bei der Viehmast verwendet werden kann. Die meisten Kornbranntweinbrennereien liefern an die Deutsche Kornbranntwein-Vermarktungs GmbH in Lüdinghausen, die das nach erneuter Destillation gewonnene Kornfeindestillat an die Spirituosenindustrie liefert.* * *
Kọrn|brannt|wein, der: klarer Schnaps, der aus Getreide gewonnen wird.
Universal-Lexikon. 2012.